Äschen sind ganzjährig bis auf Widerruf geschont!
Das Angeln mit Maden und ähnlichen Ködern (Sprock) ist verboten.
Haken müssen widerhakenlos sein.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen
*Die Angelsaison beginnt am 16. März mit folgenden Einschränkungen:
Frei ist die Strecke vom Kraftwerk der RWE bis zur alten Langelbrücke und von der Fahrradbrücke am Krähenberg bis zum Wildshausener Wehr.
Der Rest bleibt zum Schutz der Äschen bis zum Anangeln gesperrt.
In dieser Zeit ist nur Spinn- und Fliegenfischen erlaubt!