- Die Äschen sind ganzjährig bis auf Widerruf geschont!
- Das Angeln mit Maden und Maden ähnlichen Ködern (Sprock) ist verboten.
- Alle Haken müssen widerhakenlos sein.
- Des weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Angelsaison beginnt am 16. März mit folgenden Einschränkungen:
Beangelt werden darf die Strecke vom Kraftwerk der RWE (Untergraben) bis zur alten Langelbrücke (Straße: Alte Wiese) und von der Fahrradbrücke am Krähenberg bis zum Wildshausener Wehr.
Der Rest bleibt zum Schutz der Äschen und deren Laichgebiete bis zum Anangeln gesperrt.
In dieser Zeit ist nur Spinn- und Fliegenfischen erlaubt!